Mietbedingungen

Zahlungsbedingungen - Stornobedingungen - Haftung - Hausordnung -

                                                    Rechtswahl

Zahlungsbedingungen

Sofort nach der Rechnungsstellung ist die Reservierungszahlung von 50% des gesamten Mietpreises fällig. Somit sind 50% innerhalb von 3 Werktagen auf das unten genannte Konto oder per PayPal zu überweisen.

Nach Eingang der Reservierungszahlung ist das Haus fest angemietet und bleibt im Belegungskalender geblockt.

Der Restbetrag von 50% des Gesamtmietpreises ist bis spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag auf das unten genannte Konto oder per PayPal zu überweisen. Dies gilt ebenso für den ggf. vereinbarten Kautionsbetrag.

Ist die Zeitspanne zwischen Rechnungsstellung und Mietbeginn geringer oder gleich 14 Tage, dann ist der komplette Mietpreis inkl. ggf. vereinbartem Kautionsbetrag innerhalb von 3 Werktagen auf das unten genannte Konto oder per PayPal zu überweisen oder in bar beim Check-In zu entrichten.

Bei Ausbleiben der zeitgerechten Zahlungen kann das Haus neu vermietet werden. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den nachfolgend unter "Stornobedingungen" aufgeführten Pauschalen.

Zahlung per Überweisung:  

IBAN:   DE 44390500000010055879    BIC: AACSDE33

Kontoinhaber:    Waltraud Heidel


Zahlung per PayPal:   auberge-jolie@gmx.de

  • Bei Zahlungen per PayPal werden von PayPal 3% Gebühren berechnet, die der Mieter der fälligen
  • Überweisungssumme zurechnen muss.


Stornobedingungen

Der Mieter kann vom Mietvertrag / Reservierung schriftlich per Mail oder Brief zurücktreten.

Eine kostenlose Stornierung kann nur bis 6 Wochen vor dem Mietbeginn erfolgen.

Tritt der Mieter später als 6 Wochen vor dem Mietbeginn vom Mietvertrag / Reservierung zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, der den Mietvertrag / Reservierung vollständig übernimmt oder ist eine mindestens gleichwertige Neuvermietung für den Mietzeitraum / Reservierungszeitraum nicht möglich, sind unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlung folgende, anteilige Mietzahlungen fällig:


  • bis 5 Wochen vor Mietbeginn:                35% des Mietpreises
  • bis 4 Wochen vor Mietbeginn:                40% des Mietpreises
  • bis 3 Wochen vor Mietbeginn:                45% des Mietpreises
  • bis 2 Wochen vor Mietbeginn:                50% des Mietpreises
  • später als 2 Wochen vor Mietbeginn:   100% des Mietpreises

Ungenutzte Zusatzgebühren, wie z.B. für Endreinigung, werden in diesem Fall stets in voller Höhe als Gutschrift verrechnet.

Noch nicht gezahlte Restzahlungen des Mieters können dabei ganz oder in Teilen fällig werden.

Bei einer geringeren, als gleichwertigen, Neuvermietung beziehen sich die o.g. Sätze auf den verbleibenden Differenzpreis.

Bei jeder Stornierung oder beim Ausbleiben der zeitgerechten Restzahlung kann das Objekt neu vermietet werden. Im Falle der Benennung eines Nachmieters für den Mietzeitraum / Reservierungszeitraum  oder für den Fall der mindestens gleichwertigen Neuvermietung für den Mietzeitraum / Reservierungszeitraum wird der Mietvertrag / Reservierung aufgehoben und die bereits geleistete Zahlung erstattet.

Der Vermieter hat das Recht, den benannten Ersatzmieter abzulehnen, wenn dieser aus persönlichen oder finanziellen Gesichtspunkten unpassend erscheint.

Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

Meine Empfehlung:

- Schließen Sie bei Bedarf oder aus Vorsicht eine Reiserücktrittsversicherung ab. -


Haftung

Hausschlüssel

Für jede volljährige Person wird dem Mieter auf Wunsch ein Haustürschlüssel und ggf. ein Garagenschlüssel übergeben.

Der / die Schlüssel ist / sind dem Vermieter oder dessen Vertreter vor der Abreise persönlich auszuhändigen oder nach Absprache mit dem Vermieter im Hause zu hinterlegen.

Sollte ein Schlüssel verloren gehen, ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter ist nicht berechtigt, einen Schlüssel nachfertigen zu lassen. Bei Verlust eines Schlüssels trägt der Mieter die Kosten für Kauf und Einbau eines neuen Türschlosses, sowie für die Neuanfertigung aller erforderlichen Schlüssel. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermieter zur Reinigung und Objektpflege stets einen Schlüssel für die Haustüre, die Terrassentüre und das Garagentor besitzt.

Haus- und Garagenschlüssel dürfen unberechtigten Personen nicht überlassen werden.

Schadenersatz

Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Pflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Schuldhaft oder fahrlässig verursachte Schäden sind vom Mieter zu ersetzen.

Der Mieter haftet auch für Schäden, die seine Mitbewohner, Haustiere oder Besucher verursacht haben.

Für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.

Hausordnung

Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten, das Mietobjekt und die Einrichtungs­gegenstände pfleglich zu behandeln und bei Auszug besenrein zu übergeben.

Der Mieter hat von der Mietsache vertragsgemäß Gebrauch zu machen und sie bei starker Verschmutzung oder Verunreinigung zu reinigen.

Der Mieter ist verpflichtet, Beanstandungen oder Schäden an den Mieträum­lichkeiten, dem Mietobjekt und den Einrichtungs­gegenständen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.

Der Mieter hat stets für eine ausreichende Belüftung der Mieträume während der Benutzung zu sorgen, damit vor allem Schimmelbefall vorgebeugt wird. Bei Auftreten von Schimmelbefall hat er den Vermieter unverzüglich zu informieren. Feuchtigkeit an Decken und Wänden sind durch Lüften oder Trocknen zu beseitigen.

Geruchsbelästigungen sowie Gefahr von Ungezieferbefall oder krankheits­erregenden Keimen aufgrund von Verunreinigung ist zu vermeiden.

Offenes Feuer (auch Kerzen) und Rauchen im Haus sind verboten. Das Lagern feuergefährlicher und leicht entzündlicher Stoffe im Haus und im Keller, wie Benzin, Spiritus, Öl, Feuerwerkskörper usw., ist verboten.

Die gesetzlichen Ruhezeiten - von 22:00 bis 06:00 Uhr - sind einzuhalten und die Nachbarschaft ist nicht mehr, als den Umständen entsprechend erlaubt und erforderlich, zu stören. Jede Belästigung anderer Personen hat zu unterbleiben. Ruhestörung, besonders durch Musizieren, Rundfunk- und Fernsehempfang, Benutzung von Tonwiedergabe­geräten, Türenschlagen oder Lärm im Haus ist zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh-, Musikgeräte und Computer dürfen auch außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten nur mäßig über Zimmer­lautstärke betrieben werden. Das Spielen eines Musikinstruments bedarf der vorherigen ausdrück­lichen Zustimmung des Vermieters.

Partys und Veranstaltungen sind nicht erlaubt.

Der Mieter verpflichtet sich, mit jedem weiteren Bewohner und Nachbarn, im Sinne einer vertrauensvollen Gemeinschaft ohne Einfluss von Herkunft, Hautfarbe oder Religion zusammenzuleben und dazu jede gegenseitige Rücksicht zu wahren.

Die Haustüre und die Terrassentüren sind bei Abwesenheit immer verschlossen zu halten. Türen und Fenster sind bei Abwesenheit oder Unwetter geschlossen zu halten. Das Garagentor ist stets verschlossen zu halten.

Das Füttern von Tauben an Fenstern, Türen und auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.

Die Müllsortierung und Entsorgung hat entsprechend den müllrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen. Der Hausmüll ist in die jeweilige Mülltonne am Garagentor zu entsorgen. Plastikmüll und Dosen etc. werden in einem separaten Gelben Sack entsorgt.

Das Hinausstellen der Mülleimer wird vermieterseitig organisiert. Die Mülltonnen­deckel sind unbedingt geschlossen zu halten. Daneben geschüttete Abfälle sind vom Mieter sofort zu beseitigen.

Die normale Reinigung der genutzten Räume, des Treppenhauses, der Außenanlagen und der Gehwege, sowie die Schnee- und Eisbeseitigung werden vermieterseitig organisiert.

Bis zu 3 stubenreine oder im Käfig gehaltene, gesetzlich erlaubte und für den Menschen ungefährliche Haustiere dürfen mitgebracht werden. Alle Haustiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht in die Schlafzimmer gelassen werden.

Motorräder dürfen nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter auch in der hauseigenen Garage abgestellt werden.

Es können bis zu drei PKW hintereinander auf dem hauseigenen Parkplatz abgestellt werden. Ebenso PKW mit Anhänger oder Kleintransporter, soweit der Bürgersteig frei bleibt.

Das Grillen unter dem geschlossenen Terrassendach ist nicht erlaubt.

Jedwede Untervermietung oder unentgeltliche Übernachtung nicht ange­meldeter Personen ist nicht erlaubt.

Kinder bis 2 Jahre wohnen im "Auberge Jolie" kostenfrei, wenn sie im Zimmer der Eltern und im mitgebrachten Kinderbett übernachten. Der Altersnachweis ist zu erbringen.

Der Mieter erkennt die Hausordnung durch seine Miete an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache. ln schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Rechtswahl

Es findet deutsches Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.

Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach der Buchung unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Bestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen.

Erklärung der Mietvertragsparteien 

Der Mieter erklärt, dass er vor seiner Buchung ausreichend Gelegenheit hatte, vom Inhalt der Mietbedingungen Kenntnis zu nehmen und diesen zu prüfen.

Der Mieter erklärt, dass er den Inhalt der Mietbedingungen gelesen, umfassend verstanden und mit seiner Buchung akzeptiert hat.

Der buchende Mieter haftet als Gesamtschuldner.

Für die Wirksamkeit einer Erklärung des Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einer nutzungsberechtigten Person abgegeben wird. Die nutzungsberechtigten Personen gelten insoweit als gegenseitig bevollmächtigt. Ausnahmen dazu bilden Vorgänge, bei denen sich die Vertretungsbefugnis auf Willenserklärungen erstreckt, die den Bestand des Mietverhältnisses betreffen oder die Hauptleistungspflichten des Vertragsverhältnisses ändern.


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