Corona - Regeln

Auszug aus der aktuellen Corona Schutzverordnung Nordrhein-Westfalen
für Beherbergungsbetriebe
vom 01. April 2022
in der ab 03.04.22 gültigen Fassung
- Gewerbliche oder berufsbedingte Übernachtungen sind ebenso betroffen. -
Aktuell liegt die Inzidenz in der Städteregion Aachen unter 1000
Derzeit liegen keine Einschränkungen für Beherbergungsbetriebe vor.
Gleichwohl mache ich gemäß § 2 dieser Verordnung von meinem Hausrecht Gebrauch und fordere jeden Gast auf, beim Check-In und beim Check-Out eine FFP2-Maske zu tragen.
Diese Verordnung gilt vorerst bis einschließlich
30. April 2022