Corona - Regeln

Auszug aus der aktuellen Corona Schutzverordnung Nordrhein-Westfalen

                                                                 für Beherbergungsbetriebe

vom 01. April 2022

in der ab 03.04.22 gültigen Fassung


Gewerbliche und berufsbedingte Übernachtungen sind gleichermaßen betroffen.

 Aktuell liegt die Inzidenz in der Städteregion Aachen unter 700

Derzeit liegen keine Einschränkungen für Beherbergungsbetriebe vor.


Gleichwohl mache ich gemäß § 2 dieser Verordnung von meinem Hausrecht Gebrauch und fordere jeden Gast auf, beim Check-In und beim Check-Out eine FFP2-Maske zu tragen.


Diese Bestimmungen gelten bis zu ihrem Widerruf.