Corona - Regeln
Auszug aus der aktuellen Corona Schutzverordnung Nordrhein-Westfalen
für Beherbergungsbetriebe
vom 01. April 2022
in der ab 03.04.22 gültigen Fassung
Gewerbliche und berufsbedingte Übernachtungen sind gleichermaßen betroffen.
Aktuell liegt die Inzidenz in der Städteregion Aachen unter 700
Derzeit liegen keine Einschränkungen für Beherbergungsbetriebe vor.
Gleichwohl mache ich gemäß § 2 dieser Verordnung von meinem Hausrecht Gebrauch und fordere jeden Gast auf, beim Check-In und beim Check-Out eine FFP2-Maske zu tragen.
Diese Bestimmungen gelten bis zu ihrem Widerruf.